Medienmitteilung vom 6. Dezember 2016.
Nun muss die Sanierung des Weissensteintunnels zügig angegangen werden
Am Dienstagmorgen, 6. Dezember 2016, hat der Nationalrat wie schon der Ständerat den Zahlungsrahmen für die Bahninfrastruktur für die Jahre 2017 bis 2020 gutgeheissen. Innerhalb dieses Zahlungsrahmens sind 600 Millionen Franken Reserve eingestellt, aus welchen auch die Sanierung des Weissensteintunnels finanziert werden könnte. Damit ist es nun definitiv: Die Mittel für die Sanierung des Tunnels stehen bereit. Sobald das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Sanierungsentscheid gefällt und die BLS das Bauprojekt ausgearbeitet hat, kann die Sanierung vollzogen werden. Die zuständigen Stellen sind aufgefordert, die dafür nötigen Schritte umgehend an die Hand zu nehmen.
Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) hat in der Debatte im Nationalrat die Überzeugung von Kanton und Region wiedergegeben, dass die Gelder für den Weissensteintunnel richtig eingesetzt sind. Insbesondere Aspekte wie Umweltschutz, Raumordnung und Behindertengerechtigkeit führen zu einem grossen Nutzen der Tunnelsanierung – ein Nutzen, der durch neue touristische Anlagen (wie die Seilbahn Weissenstein) und Angebote (wie jene des Naturparks Thal) noch gesteigert wird. Genau solche Argumente wurden auch mit den Studien beleuchtet, welche der Kanton Solothurn zuhanden des Bundesamtes für Verkehr ausgearbeitet hat. Der Schluss ist eindeutig: Der Weissensteintunnel muss saniert werden.
Das Komitee «Weissensteintunnel erhalten» hat die Entscheidungsfindung in den eidgenössischen Räten eng begleitet. Umso erfreuter ist man nun, dass die Gelder für die Sanierung zur Verfügung stehen. Ein erster Schritt ist getan!
Nach der Sprechung des Zahlungsrahmens ist nun das BAV gefordert, möglichst schnell die Sanierung des Tunnels zu beschliessen und das Bauvorhaben voranzutreiben. Sämtliche bisherigen Prüfungen zeigen, dass es zum Betrieb der Linie keine Alternativen gibt. Entsprechend ergibt sich die gesetzliche Pflicht, den Tunnel zu sanieren – zumal nun auch die dafür benötigten Gelder in einem Zahlungsrahmen vorgesehen sind.